Geschäftsbedingungen
des Ernst-Schlee-Schullandheim
am Gymnasium Othmarschen e.V.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung erkennen Sie die aktuelle Hausordnung des Schullandheims und die Geschäftsbedingungen des Ernst-Schlee-Schullandheim am Gymnasium Othmarschen e.V. an.
An- und Abreise
Damit eine Grundreinigung der Häuser durchgeführt werden kann, gelten in der Regel folgende Ankunft- und Abfahrzeiten: Anreise: ab 14:00 Uhr Abreise: bis 9:00 Uhr.
Vertragsbedingungen
Spätestens eine Woche vor der Anreise benötigen wir einige Informationen, die Sie uns per Mail (info@schullandheim-foehr.de) oder telefonisch (04681 / 4482) übermitteln können:
Kündigung / Änderung des Vertrages
Weicht die anreisende Personenanzahl mehr als 10% von der angemeldeten Personenanzahl ab, werden für die angemeldeten nicht angereisten Personen pro Tag und Person 14,00 € berechnet.
Wir bitten um Verständnis, dass wir für eine nicht angetretene Fahrt verbindlich angemeldeter Gruppen bis zu sechs Monate vor Antritt 30%, bei weniger als sechs Monaten bis zum Belegungsbeginn 60% des Gesamtpreises als Stornogebühr in Rechnung stellen.
Haftung
Festgestellte Mängel und Schäden sind dem Personal des Schullandheims unverzüglich mitzuteilen. Die Klassen oder Gruppen haften für entstandene oder verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Die Kosten werden nach den ortsüblichen Handwerkerpreisen ermittelt. Der Nutzer verpflichtet sich, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. In allen Häusern gilt Rauchverbot. Bei Diebstahl / Verlust oder Beschädigungen von Gegenständen des Nutzers haftet der Ernst-Schlee-Schullandheim am Gymnasium Othmarschen e.V. nicht.
Sonstiges
Der Nutzer erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Für Tagesausflüge wird nach Absprache mit dem Heimpersonal (spätestens am Abend vorher) ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt. Unsere Gäste benötigen dreiteilige Bettwäsche (Bettlaken, Kopfkissen- und Bettbezug). Schlafsäcke sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Die benutzten Räume sind besenrein zu hinterlassen. Einzelne Leistungen (Übernachtung oder Verpflegung), die nicht in Anspruch genommen werden, können wir ihnen leider nicht gutschreiben.